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Gewinner und Verlierer der Europawahl stehen fest.

15. Juni 2009

Gewinner und Verlierer der Europawahl stehen fest.

Da waren die Medien ganz schnell. Aber, muss man sich als Verlierer noch weiter ins Abseits bugsieren? Scheinbar…

Leider hat sich der Politiker Jörn Thießen wie folgt in der Bild-Zeitung geäußert: „Wir Politiker müssen im Parlament abstimmen – das kann man auch von den Wählern bei einer Wahl verlangen“. Wer nicht zur Wahl geht, soll Thießen zufolge, 50 Euro Strafe zahlen.

Jörn Thießen hat damit aber leider unser Grundgesetz außer Acht gelassen. Dort wird ein Wahlrecht verankert, keine Wahlpflicht.

Also: „Wahlen sind dann frei, wenn weder in die Aufstellung der Wahlvorschläge, in die Wahlwerbung oder in die Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts von dritter Seite eingegriffen wird.“

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl#Wahlrechtsgrunds.C3.A4tze)

Eine Verpflichtung (und bei Nichtbefolgung: Strafzahlungen) zur Wahl kommt einem Eingreifen von dritten gleich.

So geht’s nicht, lieber Herr Thießen. So nicht.

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